Bonn (ots) – Die illegale Verfolgung geschützter Rotmilane und anderer Greifvögel hat in Deutschland wieder zugenommen. Wie die Bonner Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (E.D.G.A.R.) mitteilt, ist die Anzahl der von Januar bis Mai 2020 bundesweit registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 24 auf 30 gestiegen. Betroffen sind insgesamt 26 Landkreise in 9 Bundesländern.
Die mit Abstand meisten Tatorte liegen in Nordrhein-Westfalen , wo bei der Polizei 12 entsprechende Strafverfahren anhängig sind. Hochburgen der illegalen Verfolgungen sind hier der Kreis Heinsberg sowie das Münsterland mit insgesamt 7 bestätigten Fällen von Vergiftung. Weitere Fälle wurden aus den Kreisen Paderborn (Abschuss eines brütenden Rotmilans), Recklinghausen (versuchte Entnahme von Habicht-Jungvögeln aus einem Nest), Aachen (Abschuss eines Mäusebussardes), Rhein-Erft-Kreis (Vergiftung eines Mäusebussardes) sowie aus dem Oberbergischen Kreis (illegale Haltung eines Uhus) gemeldet.
Ebenfalls betroffen ist Schleswig-Holstein , wo in den Kreisen Segeberg und Plön im April mehrere Rotmilane mit typischen Anzeichen einer Vergiftung gefunden und von der Polizei sichergestellt wurden. Dazu kommen der Abschuss eines brütenden Uhus auf einem Nest bei Elmshorn (Kreis Pinneberg) und ein aktivierter Habichtfangkorb im Garten eines Taubenzüchters aus dem Kreis Dithmarschen.
Aus Bayern liegen seit Beginn des Jahres drei bestätigte Fälle von Vergiftungen aus den Landkreisen Landshut (Vergiftung eines Rotmilans mit Carbofuran und Auslegen vergifteter Köder-Eier) und Schwandorf (Habichtfalle mit lebenden Köder-Tauben) vor. In einem weiteren Fall aus dem Landkreis Roth besteht starker Vergiftungsverdacht, hier laufen noch die Ermittlungen.
Bei der Polizei in Brandenburg sind aktuell drei Strafverfahren wegen der Vergiftung eines Rotmilans im Kreis Oder-Spree, der Zerstörung eines Habicht-Nestes im Kreis Spree-Neiße sowie wegen der Fällung eines besetzten Seeadler-Nistbaumes in der Uckermark anhängig.
In Niedersachsen ermittelt die Polizei in zwei Fällen aus den Kreisen Ammerland (Fällung eines Seeadler-Nistbaumes) und Emsland (Aufstellen illegaler Lebendfallen durch einen Geflügelzüchter). Von den Behörden in Baden-Württemberg wurde der Abschuss eines Rotmilans in Pforzheim sowie der illegale Fang eines Sperbers im Ortenaukreis gemeldet. Weitere Fälle wurden aus Thüringen (Abschuss eines Bussardes bei Gotha), Sachsen-Anhalt (Abschuss eines Wanderfalken im Kreis Wittenberg) und Hessen (Vergiftung eines Wanderfalken bei Offenbach) gemeldet.
Das Komitee gegen den Vogelmord weist darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nur um einen kleinen Bruchteil der tatsächlich begangenen Taten handelt. „Die Dunkelziffer bei dieser Art von Kriminalität ist extrem hoch, wir gehen davon aus, dass weniger als 5% aller Taten überhaupt entdeckt werden“, so Geschäftsführer Alexander Heyd. Dazu kommt, dass es den Behörden nur äußerst selten gelingt, einen Täter zu ermitteln. So wurden durch das von E.D.G.A.R. betriebene bundesweite Monitoring seit 2005 bundesweit mehr als 1.300 Fälle registriert, jedoch im gleichen Zeitraum nur 86 Verdächtige ermittelt und später verurteilt. Bei den verurteilten Tätern handelte es sich vor allem um Taubenzüchter, Geflügelhalter und Jäger, die Greifvögel als Gefahr für ihre Tiere bzw. als Konkurrenz betrachten.
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