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Mittwoch, Oktober 30, 2024

Sommerferien 2020: Sichere Urlaubsplanung trotz Corona - Unternehmen-News.de

FinanzenSommerferien 2020: Sichere Urlaubsplanung trotz Corona

Frankfurt am Main (ots) – Die Sommerferien sind in vollem Gange – doch das Coronavirus hat die Urlaubspläne der Deutschen ganz schön durcheinander gebracht. Während die einen nicht mehr damit gerechnet hätten, nun doch noch in die lang ersehnten Ferien zu fahren, warten die anderen seit Wochen auf die Rückzahlungen von stornierten Flügen oder Pauschalreisen. Wie können sich Urlauber in dieser unbeständigen Zeit richtig absichern? Der digitale Versicherungsmanager CLARK klärt Fragen rund um Reise-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Damit die Deutschen ihren Sommer 2020 sicher genießen können.

Urlaub in Coronazeiten: Wie steht es um die eigene Reiseversicherung?

Wer sich in der aktuellen Situation dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei den meisten Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten. Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greift, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden. Tipp: Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter Aktuelles hinterlegt.

Ähnlich sieht es aus, wenn man aus einem sogenannten „Corona-Hotspot“ in Deutschland kommt und seinen Urlaub ohne Attest nicht antreten darf oder vor Ort abbrechen muss. Denn eine Beschränkung, wie bspw. für die betroffenen Landkreise in NRW, gab es zuvor in Deutschland nicht. Daher ist sie in den Verträgen der Reiseversicherungen nicht enthalten. „In solchen Fällen ist es notwendig, dass die betroffenen Personen direkt ihren Versicherer kontaktieren und sich individuell beraten lassen – vielleicht zeigt sich dieser ja aufgrund der Ausnahmesituation kulant“, raten die CLARK-Versicherungsexperten.

Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher auf alle Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Wieso? Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung zahlt diese ohne zu zögern den Test und die Behandlung vor Ort. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden. „Hier kommt es bei den gesetzlichen Krankenversicherung oft zu Einzelfallentscheidungen, daher empfehlen wir jedem, der sich diesen Sommer im Ausland auffällt, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen“, so die CLARK-Experten. Außerdem gilt nach wie vor: Wer ohne konkreten Verdacht oder Symptome einen Covid-19-Test machen möchte, muss in der Regel für die Kosten selbst aufkommen, egal ob im In- oder Ausland.

Urlaub abgesagt: Wie bekomme ich sicher mein Geld zurück?

Bereits im März 2020 konnte fast jeder fünfte Deutsche (19 %) aufgrund des Coronavirus einen geplanten Urlaub nicht antreten.* Flüge wurden storniert, Hotels und Clubanlagen mussten teilweise sogar schließen. Statt mit schnellen Rückzahlungen kamen die meisten Anbieter den Verbrauchern mit Voucher-Angeboten entgegen – viele Deutsche warten nach wie vor noch auf ihr Geld. Wer bei den Anbietern Druck machen möchte, droht schnell mit einer Klage – schließlich hat man ja eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernimmt. Doch hier ist Vorsicht geboten: Laut der Versicherungsexperten muss sichergestellt werden, dass das Vertragsrecht als Teil des privaten Versicherungsbereich in der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist. „Dann ist es ganz wichtig, dass vor Klageeinreichung mit einem Anwalt der Rechtsschutzversicherung gesprochen, der Fall geschildert und eine Leistungszusage eingeholt wurde“, so CLARK.

Urlaub zuhause: Wie sicher sind die eigenen vier Wände?

Wem das ganze Hin und Her diesen Sommer zu viel ist, der bleibt einfach Zuhause. Denn dort ist es bekanntlich ja am schönsten. Und in den eigenen vier Wänden kann einem auch nichts passieren, oder? Diese Rechnung geht leider nicht ganz auf. Wer seinen Urlaub 2020 im Eigenheim verbringt, sollte sich darüber bewusst sein, dass sich damit auch das Risiko erhöht, im privaten Umfeld zu verunglücken. Wer auf dem Balkon stürzt oder sich beim Heimwerken verletzt, muss für die langfristigen finanziellen Folgen eines solchen Unfalls aufkommen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn ein Unfall sich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ereignet. Für Missgeschicke, die während des privaten Urlaubs geschehen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf. „Wer sich nicht schon wegen der neuen Home Office Regelungen in vielen Unternehmen eine private Unfallversicherung zugelegt hat, sollte dies spätestens vor dem Urlaub auf Balkonien oder Barcelona nachholen – die private Unfallversicherung greift nämlich auch im Ausland“, so die Versicherungsexperten von CLARK.

*repräsentative Online-Umfrage in der insgesamt 2.042 Befragte im Zeitraum vom 23. – 25.03.2020 von YouGov im Auftrag von Clark Germany GmbH zu ihrer Urlaubsplanung in Zeiten von COVID-19 befragt wurden.

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CLARK Pressekontakt: Vivian Weitz + 49 69 153 229 331 presse@clark.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/139186/4645936 OTS: CLARK

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