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Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF

Veröffentlicht:

Mainz (ots) – Entscheidung des ZDF-Fernsehrates am 10. Juli 2020

Der Fernsehrat beschließt einstimmig:

Der Fernsehrat stellt gemäß § 11 f Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag fest, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF gemäß dem fortgeschriebenen Telemedienkonzept vom 26. Februar 2020 den Voraussetzungen des § 11 f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens umfasst ist.

http://fernsehrat.zdf.de

http://twitter.com/ZDFfernsehrat

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Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan Holub Telefon 06131 / 70 – 12011

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ZDF – Sekretariate Fernsehrat und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan Holub Telefon: +49-6131-70-12011

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/75548/4648535 OTS: ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat

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