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Wie sich der Pflegeheimaufenthalt auf Ihr Eigenheim auswirkt

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Der Aufenthalt in einem Pflegeheim kann Entscheidungen über die Zukunft des Eigenheims mit sich bringen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten und Herausforderungen bestehen.Pflegeheim und Elternhaus

Wenn ein Elternteil oder Ehepartner dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, steht für viele Familien neben der Pflege plötzlich eine zweite große Entscheidung an: Was geschieht mit dem bisherigen Haus? Verkaufen, vermieten oder zunächst behalten?

Hausankauf-Experten.de hat dazu einen aktuellen Ratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten wirtschaftlichen und praktischen Fragen rund um den Immobilienverkauf nach einem Pflegeheimeinzug einordnet. Denn der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung bedeutet keineswegs automatisch, dass das Eigenheim verkauft werden muss.

Die Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Pflege festgelegte Leistungen. Dennoch können Eigenanteile sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen verbleiben. (BMG) Reichen Einkommen und andere Mittel nicht aus, kann auch vorhandenes Vermögen relevant werden.

Für Immobilien gelten jedoch Besonderheiten. § 90 SGB XII sieht unter bestimmten Voraussetzungen Schutz für ein angemessenes Hausgrundstück vor. Bei der Beurteilung spielen unter anderem Bewohnerzahl, Wohnbedarf, Grundstücks- und Hausgröße, Ausstattung sowie der Wert der Immobilie eine Rolle. (Gesetze im Internet)

Besonders wichtig ist daher die individuelle Situation. Bleibt beispielsweise ein Ehepartner weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen, ist die Ausgangslage eine andere als bei einer Immobilie, die nach dem dauerhaften Pflegeheimeinzug eines alleinstehenden Eigentümers leer steht.

Doch selbst wenn kein unmittelbarer Verkaufszwang besteht, kann ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll werden. Leerstand verursacht weiterhin Kosten für Versicherung, Grundsteuer, Energie, Instandhaltung und gegebenenfalls eine laufende Finanzierung. Bei älteren Häusern kann zusätzlich erheblicher Sanierungsbedarf bestehen.

Eigentümer und Angehörige sollten deshalb nicht nur fragen: „Müssen wir das Haus verkaufen?“ Sinnvoller ist ein Vergleich der Möglichkeiten Behalten, Vermieten und Verkaufen.

Dabei sollte auch der Immobilienwert vor einer Entscheidung realistisch eingeschätzt werden. Gerade unter dem finanziellen und emotionalen Druck eines Pflegefalls besteht sonst die Gefahr, ein kurzfristiges Kaufangebot anzunehmen, ohne den möglichen Marktwert oder alternative Verkaufswege zu kennen.

Der ausführliche Ratgeber von Hausankauf-Experten.de behandelt außerdem Fragen zu Restschuld, Sanierungsbedarf, Haushaltsauflösung, Vertretungsbefugnis und dem Verkauf im aktuellen Zustand. (hausankauf-experten.de)

Haus verkaufen wegen Pflegeheim: Muss die Immobilie wirklich verkauft werden?

Fazit: Ein Pflegeheimeinzug allein entscheidet nicht über die Zukunft einer Immobilie. Zuerst sollten Pflegekosten, Eigentums- und Vermögenssituation sowie der Immobilienwert geklärt werden. Erst danach lässt sich fundiert beurteilen, ob Behalten, Vermieten oder Verkaufen die wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt.

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Originalinhalt von Newmedia365, veröffentlicht unter dem Titel „Pflegeheim und Elternhaus: Warum ein Immobilienverkauf nicht vorschnell entschieden werden sollte„, übermittelt durch Prnews24.com

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