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Samstag, November 23, 2024

Trotz Corona ins Eigenheim: Was Immobilieninteressenten jetzt beachten sollten / LBSi NordWest: Besichtigungen sind unter bestimmten Hygieneregeln jederzeit möglich - Unternehmen-News.de

Bau / ImmobilienTrotz Corona ins Eigenheim: Was Immobilieninteressenten jetzt beachten sollten / LBSi NordWest: Besichtigungen sind unter bestimmten Hygieneregeln jederzeit möglich

Münster (ots) – Das eigene Zuhause ist wichtiger denn je: Selten zuvor waren die Menschen so viel zuhause wie jetzt in der Corona-Krise. Die eigenen vier Wände sind für viele zum Schutzraum geworden. Hier verbringen sie Zeit mit der Familie, arbeiten im Home-Office oder bringen ihren Kindern Mathe und Deutsch bei. „Die Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen des Alltags hat in vielen Menschen den Wunsch nach Wohneigentum gestärkt“, sagt Roland Hustert, Geschäftsführer der LBS Immobilien NordWest.

Mehr Platz für die Kinder, ein eigenes Arbeitszimmer oder einfach ein Rückzugsort zum Wohlfühlen – das sind typische Motive von Bauherren und Immobilienkäufern. „Ein solches Vorhaben zu verwirklichen, ist auch jetzt möglich, wenn bestimmte Regeln beachtet werden“, sagt Hustert.

Genauso wie vor der Corona-Pandemie gilt dabei: Die Finanzierung muss solide sein, das heißt, die monatlichen Raten müssen für Kunden langfristig tragbar sein – auch bei möglichen Veränderungen wie beispielsweise der Geburt eines Kindes, so Hustert. In der Regel sollte ein Anteil von rund 20 Prozent Eigenkapital eingebracht werden können. Sinnvoll ist es, zunächst mit einem Berater zu klären, welche Finanzierungssumme realistisch ist, und dann die Suche nach einem geeigneten Objekt zu beginnen.

Die derzeit historisch niedrigen Zinsen erleichtern die Finanzierung. Einen Anhaltspunkt dafür, wie viel Immobilie man sich leisten kann und wie die passende Finanzierung aussehen kann, gibt der kostenlose Immobilienrechner der LBS im Internet unter http://www.lbs.de/finanzieren . Eine individuelle Finanzierungslösung berechnen die Berater von LBS und Sparkassen.

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Besichtigungen nur eingeschränkt möglich. Inzwischen ist das aber wieder der Fall – solange nicht neue Beschränkungen in der jeweiligen Region dies verhindern. Dies gilt ebenso für Notartermine, die grundsätzlich wieder wahrgenommen werden können. „Es sind also weiterhin Immobilienkäufe und -verkäufe möglich“, betont Hustert. Die Makler von Sparkassen und LBS in NRW und Bremen konnten trotz der Einschränkungen von April bis Juni rund 2.000 Miet- und Kaufobjekte vermitteln.

Vor dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie empfiehlt Roland Hustert den Blick zu schärfen für die entscheidenden Fragen, ob aus dem besichtigten Objekt tatsächlich die Traumimmobilie fürs Leben werden kann. „An vielen Stellen kann das auch der Laie selbst“, so Hustert, „für die grundlegende Expertise sollte man aber immer einen zertifizierten Makler oder Sachverständigen hinzuziehen“.

Sieben Tipps für die Immobilienbesichtigung

Kosten für Reparaturen richtig einschätzen: Was muss ich nach dem Kauf noch in die Immobilie investieren?

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie sind häufig Renovierungsarbeiten notwendig. Lassen Sie sich zur besseren Planung konkrete Kostenvoranschläge der geplanten Maßnahmen erstellen, um keine Überraschung zu erleben, empfiehlt die LBS. Machen Sie sich klar, welche Reparaturen technisch sofort notwendig sind und welche eher optischer Natur sind und somit geschoben werden können. Einen guten Überblick gibt auch der neue LBS-Energie-Sparrechner unter lbs-energie-sparrechner.de

Quadratmeter: Wie groß ist die Wohnung tatsächlich?

In einem Großteil von Immobilienkäufen stellen die Erwerber nachträglich fest, dass die Wohnflächen in den Verträgen nicht korrekt angegeben waren. Hier hilft ein Blick in die Bauakte, um die Angaben zu überprüfen. Für einen ersten, groben Überblick reicht auch der Griff zum Zollstock.

Geringe Heizkosten – ein Indiz für eine gute Wärmedämmung?

Immobilien, die in den Abrechnungen geringe Heizkosten aufweisen, scheinen grundsätzlich erst einmal gut gedämmt zu sein. Es lohnt sich aber nachzufragen, ob das Objekt auch ganzjährig bewohnt war. Oft werden Immobilien nach einer Leerstandsphase verkauft, bei denen sich aufgrund fehlender Nutzung zwangsläufig geringe Verbräuche der Heizkosten ergeben. Beim Energieausweis gibt übrigens nur der auf den objektiven Gebäudewerten basierende Bedarfsausweis über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie verlässlich Auskunft. Der Verbrauchsausweis hängt dagegen stark von den individuellen Nutzungsgewohnheiten der vorherigen Bewohner ab.

Schornsteinfegerbericht ohne Hinweis: Ist die Heizung damit in Ordnung?

Bei den regelmäßig zu erstellenden Schornsteinfegerberichten kann es sein, dass sich darin auch bei defekten Heizungen kein negativer Vermerk finden lässt, da hierbei lediglich die Abgaswerte überprüft werden. Die LBS empfiehlt, sich auch die Unterlagen zur jährlichen Betriebsprüfung zeigen zu lassen, weil darin die Leistungsfähigkeit der Anlage beschrieben wird. Zusätzlich zum Prüfbericht sollte sich ein Fachmann die Heizungsanlage ansehen. Insbesondere die Leitungen und Heizkörper können bei älteren Immobilien bereits veraltet sein.

Versteckte Kosten: Was ergibt sich z.B. aus der Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Bei älteren Bestandsimmobilien fehlt es vielfach an der Dach- bzw. Dachgeschossdämmung. Aufgrund der Nachrüstpflicht gemäß EnEV kann dies für den Käufer zusätzliche Kosten bedeuten.

Fehlende Baugenehmigung: Alles rechtlich sauber?

Auch bei Bestandsimmobilien kommt es regelmäßig vor, dass Baukörper auf dem Grundstück nicht genehmigt sind. Achten Sie bei nachträglichen Anbauten, Garagen, Wintergärten oder Gartenhäusern darauf, dass diese von den Behörden genehmigt oder genehmigungsfrei sind. Im schlimmsten Fall kann eine fehlende Baugenehmigung bis zum Abriss des Gebäudeteils führen.

Was das Baujahr sagt: Alle Fenster und Türen dicht?

In der Regel ist das Baujahr eines Fensters zwischen den Scheiben bzw. einer Tür in der Leibung eingedruckt. Hier können Sie auch erkennen, welchen Dämmwert das jeweilige Bauteil hat. Alte Fenster und Türen müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, wenn sie in einem guten Zustand sind. Sie weisen in der Regel aber schlechtere Dämmwerte als ihre jüngeren Nachfolger auf. Unangenehmer Luftzug bei Fenstern und Türen kann häufig durch das Erneuern poröser Dichtungen schon zum kleinen Preis beseitigt werden.

Sind alle Punkte mit dem Makler und Vorbesitzer geklärt und die Kosten im Kaufpreis berücksichtigt, steht einem Kauf der Immobilie nichts mehr im Wege.

Pressekontakt:

Dr. Christian Schröder
Unternehmenskommunikation
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LBS Immobilien NordWest
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christian.schroeder@lbswest. de · http://www.lbsi-nordwest.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/118691/4639759
OTS: LBS Immobilien GmbH NordWest

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