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Freitag, November 1, 2024

Gekündigt wegen Corona? Gefeuert.de hilft! / Gefeuert.de – der kleine Bruder von Geblitzt.de - Unternehmen-News.de

PanoramaGekündigt wegen Corona? Gefeuert.de hilft! / Gefeuert.de - der kleine Bruder von Geblitzt.de

Berlin (ots) – Das Coronavirus hat nicht nur starke Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern beeinflusst auch unsere Wirtschaft. Obwohl die genauen Folgen noch nicht abzuschätzen sind, erhalten viele Arbeitnehmer bereits jetzt wegen der Krise eine Kündigung. Weitere Arbeitsplätze, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, sind durch die unsichere Lage bedroht. Arbeitsrechtliche Konflikte sind daher vorprogrammiert. Zudem besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber die Lage ausnutzen und sich von Angestellten verabschieden, die sowieso auf der Abschussliste standen. Doch auch in Zeiten von Corona gelten die Gesetze zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz weiterhin. Arbeitgeber brauchen für die Kündigung von Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern angestellt sind, einen wichtigen Kündigungsgrund.

Sollten Arbeitnehmer dennoch in die Situation geraten eine Kündigung zu erhalten, gibt es zum Glück Hilfe. Um in dieser Krise möglichst vielen Arbeitnehmern einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, hat die CODUKA GmbH, bekannt durch ihren Service Geblitzt.de, nun unter http://www.gefeuert.de ein neues Onlineportal gestartet. Gefeuert.de und die Partneranwälte helfen, Angestellte vor den schwarzen Schafen unter den Unternehmen zu schützen, und machen sich für sie stark. Welche Möglichkeiten sich im Falle einer Kündigung bieten, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals.

Kündigung erhalten? Mit Gefeuert.de einfach und ohne Kostenrisiko zur Abfindung!

„Um Betroffenen, insbesondere in diesen schwierigen Zeiten, zu helfen, eine angemessene Abfindung zu erhalten, haben wir das Portal Gefeuert.de ins Leben gerufen“, so Ginhold.

Viele Kündigungen sind aus unterschiedlichen Gründen unwirksam oder wenigstens in Zweifel zu ziehen. Dies kann zum Beispiel an der Form, der Zustellung, dem Inhalt oder den Fristen liegen. Daher besteht für Betroffene die Option, eine Abfindung zu erhalten, auch wenn der Chef zunächst kein Angebot vorgelegt hat. Manche Unternehmen erklären sich auch von vornherein bereit, den Arbeitsplatzverlust mit einer außerordentlichen Zahlung auszugleichen. Oftmals liegen diese Abfindungsangebote aber unter dem Wert, der eigentlich für den jeweiligen Arbeitnehmer angemessen wäre.

Dazu führt Ginhold aus: „Zwar ersetzt eine Abfindung nicht den Arbeitsplatz, entschädigt aber zum Teil für den finanziellen Verlust. Aus diesem Grund und um möglichst vielen gekündigten Arbeitnehmern zu helfen, richtet sich unser Angebot hauptsächlich an die Betroffenen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn die Prozessfinanzierung von Gefeuert.de ermöglicht auch diesen einen Zugang zum Recht.“ Eine Provision wird im Rahmen der Prozessfinanzierung nur im Erfolgsfall fällig.

„Aber auch Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung können die Expertise unserer Partnerkanzleien nutzen. Um die finanzielle Hürde für versicherte Arbeitnehmer zu senken, übernehmen wir zudem die Selbstbeteiligung“, so Ginhold weiter. Damit ermöglicht Gefeuert.de vielen Arbeitnehmern ohne Kostenrisiko professionelle juristische Hilfe auf dem Weg zur Abfindung zu nutzen.

Nach Erhalt einer Kündigung ist es wichtig, schnell zu reagieren, um eine Abfindung auszuhandeln. Betroffene können dafür Ihre Kündigung bei Gefeuert.de online einreichen. Die aufwendige Suche nach einem qualifizierten Anwalt sowie zeitraubende Treffen oder Wege entfallen. Spätestens 24 Stunden nach der Anmeldung erhalten Sie einen Rückruf von einem Anwalt einer unserer Partnerkanzleien. Mithilfe digitaler Kommunikation werden Sie über die neusten Entwicklungen zu Ihrem Fall informiert. Auf unserem Portal finden Sie mit wenigen Klicks alle wichtigen Infos.

Die Frist, um gegen eine Kündigung vorzugehen, beträgt nur drei Wochen und beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Für die Prüfung über Gefeuert.de müssen Arbeitnehmer einen Bruttolohn von mindestens 1.500 Euro im Monat erhalten haben und in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten länger als 6 Monate angestellt gewesen sein.

Sie wurden gekündigt? Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Ihnen wurde gekündigt und nun möchten Sie eine angemessene Abfindung erhalten? Mit Gefeuert.de geht das jetzt ohne Kostenrisiko! Lassen Sie sich zu möglichen Ansprüchen von unseren Partneranwälten beraten. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen keine Anwalts- und Verfahrenskosten, denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.gefeuert.de (http://www.geblitzt.de)
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113055/4581802
OTS: CODUKA GmbH

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