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Berlin

Politik und Recht

Die Regierung hat eine bestimmte religiöse Gruppe ausdrücklich ins Visier genommen, sie kategorisch als „sozialen Schaden” und „schädlich” bezeichnet und gleichzeitig die Staatsgewalt zu Vergeltungsmaßnahmen mobilisiert. Solche Handlungen stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 20 der...
Im Mittelpunkt steht der Appell, unzensierte wissenschaftliche Leitlinien zu veröffentlichen und religiöse Einflussnahme in der Bildungsarbeit zu beenden.

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